Wir fordern verlässliche und einheitliche Aussagen über die Hilfsmittel-Voraussetzungen

Wir fordern verlässliche und einheitliche Aussagen über die Hilfsmittel-Voraussetzungen:

„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren”, so Nicole Hoffmeister-Kraut, die Landesministerin für Wirtschaft und Arbeit von BW. – Darüber einigten sich wohl letzten Sonntag die Minister der Länder, doch schaut man auf die Homepages, herrscht Uneinigkeit.

Hessen fordert eine genaue Aufstellung der vorhanden Gelder und vergangenen Umsätze. In anderen Bundesländern sieht man davon ab und fordert die Betroffenen auf, erstmal den Antrag zu stellen.
Auch bei anderen Vorgaben und Rahmenbedingungen sind die Aussagen der einzelnen Länder unterschiedlich. In einigen Bundesländern können die Anträge bis 30.6. eingereicht werden, in anderen nur bis 30.4. NRW hat immerhin schon auf den 31.5. korrigiert.

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Deshalb fordern wir eine Klarstellung der Länderregierungen zur Vereinheitlichung der Hilfsmittel-Voraussetzungen. Wir Selbständigen und die ganze Branche brauchen jetzt und für die nächsten Monate einheitliche Aussagen und verlässliche Auszahlungen der Corona-Soforthilfen.

#WirGemeinsamJetzt #coronasoforthilfe #selbständigkeit

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