Der/Die* Hygienebeauftragte/r*

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Timo Ludwig
Beiträge: 6
Registriert: Mo 2. Mär 2020, 16:59

Der/Die* Hygienebeauftragte/r*

Beitrag von Timo Ludwig »

Um das Thema, welches scheinbar interessant für uns alle ist, mal hier im Forum aufzugreifen (was ja im Allgemeinen zu wenig getan wird!), damit wir auch nicht zu viel Zeit im mittlerweile liebgewonnen Donnerstag-Online-Meeting damit verbringen:
Der Hygiene-Beauftragte.

Die Formulierung stammt aus der RIFEL Veröffentlichung: download/file.php?id=127
Wie dieser Begriff im Papier zu Stande kam wurde schon in einem Online-Meeting von einem Beteiligten an der Erstellung des RIFEL Papiers erläutert, die Gewichtung des Begriffs wurde sowohl von Merten als auch von Falco schon mal im Meeting kommentiert.

Die Begrifflichkeit ist für unsere Branche nicht "konkret" genug. Stammt Sie doch aus einem anderen Bereich. Von der rechtlichen Legitimation und der rechtlichen Bindung (des gesamtes RIFEL Konzepts) mal abgesehen, das möchte ich an dieser Stelle gar nicht diskutiert wissen. Es birgt sicherlich Fragen und Kontroversen, ist aber erst mal eine Handlungs"anweisung" die nunmal aktuell in aller Munde ist (auch im politischen/gesetztgebenden Diskurs) und schon mal wesentlich besser für alle an einer Veranstaltung Beteiligten, als gar keine Handlungsempfehlung.

Meiner Recherche nach sind der TÜV Süd und die THM auf dem Weg Konzepte für eine Schulung zu entwickeln, nach dem heutigen Tag (Donnerstag, 28.05.2020) und dem Feedback der Teilnehmer an unserer Online-Runde haben sich auch andere Bildungsträger, z. B. die DEKRA auf den Weg gemacht den (künstlich geschaffenen!?) Bedarf nach Schulungen zu decken.
Schulungen zum Hygienebeauftragten in anderen Bereichen bieten viele Akademien ja schon an (DEKRA, TÜV und auch viele andere, mit IHK Zertifikat und ohne, mal Online, mal als Präsenz-Unterricht).
Ich möchte hier einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch starten, eine Informationsquelle zu den Inhalten starten und gerne auch eine sachliche und kontroverse Diskussion.

Achtung persönliche Meinung:
Der Hygienebeauftragte als Aus- oder Weiterbildung wird uns nicht aus der Krise führen, ist auch keine "Ausbildung" für jeden, es ist nichts, auf was wir uns nun als Weiterbildung stürzen und stützen sollten;
für Großveranstaltungen und große Veranstaltungsstätten gibt es da ohnehin schon Fachpersonal, welches eng mit den Gesundheitsämtern zusammen arbeitet und Hygienepläne- und konzepte erstellt.
Da geht es gerade bei Festivals auch sehr stark um das Thema Wasserhygiene und Abfallhygiene, da ist weit mehr Expertise gefragt, als ein kurzer Kurs vermitteln kann.

Als "Zusatz" für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, SiGeKos, Produktionsleiter, etc. ist es aber sicherlich eine Möglichkeit den Horizont zu erweitern im Thema Arbeitsschutz (Arbeitshygiene/ Individualhygiene) und Besucherschutz.

Eine Möglichkeit zur Fortbildung im Thema Hygiene, die ich persönlich genutzt habe, ohne dies hier zu bewerten:
https://www.avb-akademie.de/

Ein paar interessante Links :

https://ibit.eu/arbeitsschutz-branchens ... uGU_YDnzXo

https://publikationen.dguv.de/praeventi ... nahmen?c=5
https://www.infektionsschutz.de/mediath ... alien.html

Infektionsschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

Arbeitsschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

TRBA 250:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... onFile&v=4

Lasst uns hier gemeinsam Erfahrungen und Quellen sammeln. Mal sehen was daraus wird #WirGemeinsamJetzt #WirFuerEuch
Andre Stock
Beiträge: 4
Registriert: Fr 6. Mär 2020, 10:32
Wohnort: Berlin
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Re: Der/Die* Hygienebeauftragte/r*

Beitrag von Andre Stock »

Hallo Timo,

die TRBA 250 ist für uns nicht relevant. Das geht aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift hervor!

Ich empfehle zusätzlich die Seite der VBG, welche auch das Sachgebiet Bühnen und Studios betreut und sehr ausführliche Handlungshilfen bereitstellt:

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_ ... 6730.live3


LG
André
Timo Ludwig
Beiträge: 6
Registriert: Mo 2. Mär 2020, 16:59

Re: Der/Die* Hygienebeauftragte/r*

Beitrag von Timo Ludwig »

Nun wurde auch eine IHK zertifizierte Weiterbildung auf den Weg gebracht, Inhalte und Konditionen unter
https://www.saveevents.org/de/maßnahmen
https://www.saveevents.org/Saveevents/S ... g%20II.pdf
Timo Ludwig
Beiträge: 6
Registriert: Mo 2. Mär 2020, 16:59

Re: Der/Die* Hygienebeauftragte/r*

Beitrag von Timo Ludwig »

Thomas Sakschewski geht in seinem Buch "Technische Leitung, Veranstaltungsleitung" auch kurz auf das Thema ein (erschienen im Beuth Verlag, 1. Auflage 2021). Ich zitiere hier mal Auszugsweise:

Innerhalb sehr kurzer Zeit haben eine Reihe von Institutionen und Organisationen Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zum/r Hygienebeauftragten für Veranstaltungen entwickelt. Der Begriff des/r Hygienebeauftragten für die Veranstaltungswirtschaft ist nicht geschützt, ein Lehrplan nicht verbindlich. Die grundlegenden Lehrinhalte beruhen auf allgemeinen Hygieneregeln im Gesundheitsmanagement, in Gaststätten und im Hotelgewerbe. Ergänzt werden diese durch erste Erfahrungen bei der Durchführung von Veranstaltungen unter den wegen der Corona-Pandemie erhöhten Anforderungen an die Hygiene und eine Einführung in die Krisenkommunikation, um auf Herausforderungen von Hygienebeauftragten vorzubereiten. [...]
Mit Stand Juli 2020 ist die Benennung eines/r Hygienebeauftragten als Fachkundige Person bei der Planung und Umsetzung von Infektionsschutz- und Hygienekonzepten keine Veranstalterpflicht.
Nur die „Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10.CoBeLVO)“ in § 5 a und die „Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung (2. Thür SARS-CoV-2-IfS-GrundVO)“ in § 5 f ordern die Benennung einer beauftragten Person, wohingegen die „Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)“ in Sachsen-Anhalt in § 2 Abs. 3 eine fachkundige Organisation mit Erfahrung verlangt. Es sind jedoch keine Kenntnisse im Bereich der Hygiene erforderlich. Die Koordination der Maßnahmen des Arbeitsschutzes soll gemäß Empfehlung der Unfallversicherungsträger durch den Arbeitsschutzausschuss erfolgen. Die Vertretung der Beschäftigten, der Betriebsarzt/die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in die Maßnahmenplanung einzubeziehen. Für die Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort ist eine Aufsicht führende Person vom Unternehmer zu bestellen und zu unterweisen. Es wird empfohlen, aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich zugehörige Beschäftigte hierzu auszuwählen und mit notwendigen Kompetenzen auszustatten. Denkbar ist eine ähnliche Verfahrensweise – Erstellung eines Maßnahmenkonzepts durch die Veranstaltungsleitung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, Betreiber und weiteren Partnern, Kontrolle durch eine Technische Leitung, Veranstaltungsleitung, Aufsicht führende Person wie z. B. die Leitung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes – auch für das Schutzziel Besuchersicherheit. Ob und in welchem Umfang ein derartiges Verfahren sowie der Nachweis einer entsprechenden Fortbildung die Akzeptanz eines Schutzkonzeptes bei den zuständigen Landesgesundheitsbehörden oder Gesundheitsämtern fördert, ist im Einzelfall zu entscheiden.
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